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   KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08   

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https://dejure.org/2008,13513
KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08 (https://dejure.org/2008,13513)
KG, Entscheidung vom 20.11.2008 - 19 U 10/08 (https://dejure.org/2008,13513)
KG, Entscheidung vom 20. November 2008 - 19 U 10/08 (https://dejure.org/2008,13513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der baulichen Anlage; Übergang von Bereinigungsansprüchen bei Rückübertragung des Grundstücks; Umfang einer Grunddienstbarkeit über ein Geh- und Fahrrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ankaufsrecht; Gebäudeanbau; bauliche Anlage; bauliche Nutzung; Bebauung; Bereinigungsanspruch; Erbbaurecht; Fahrrecht; Gehrecht; Grunddienstbarkeit; Nachbargrundstück; Nutzer; Restitutionsumfang; Rückübertragungsumfang

  • Judicialis

    SachenRBerG § 12; ; SachenRBerG § 12 Abs. 3; ; SachenRBerG § 14 Abs. 2; ; SachenRBerG § 14 Abs. 3; ; SachenRBerG § 29 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der baulichen Anlage; Übergang von Bereinigungsansprüchen bei Rückübertragung des Grundstücks; Umfang einer Grunddienstbarkeit über ein Geh- und Fahrrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 246/01

    Rechtsstellung des Nutzers einer bebauten Kleingartenparzelle

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Nach der Entscheidung des Gesetzgebers ist neben der Übertragung des Besitzes an dem errichteten Gebäude eine Übertragung des Anspruchs nach dem SachenRBerG erforderlich (vgl. auch BGH VIZ 2002, 642).

    Nutzt dieser dagegen das übernommene Gebäude oder beabsichtigt er eine zukünftige Nutzung, so kann sich der Grundstückseigentümer auch dann nicht auf die Einrede des § 29 Abs. 1 SachenRBerG berufen, wenn der frühere Nutzer die Nutzung aufgegeben hatte (BGH VIZ 2002, 642).

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Zu den bei der Auslegung einer Grundbucheintragung zu berücksichtigenden ohne weiteres erkennbaren Umständen gehören die tatsächlichen Verhältnisse der beteiligten Grundstücke, insbesondere die Lage und Verwendungsart des herrschenden Grundstücks (BGH NJW-RR 2003, 1235), hier also Lage und Öffnungsmöglichkeit der Tore.
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Für den Umfang einer Grunddienstbarkeit ist vorrangig auf Wortlaut und Sinn der Grundbucheintragung und der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung anzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1985, 385).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Das wäre aber erforderlich, damit Herr K erkennen konnte, dass sein Verhalten als Abtretungserklärung aufgefasst werden konnte, und der Kläger es tatsächlich auch so verstanden hat (zu diesen Voraussetzungen BGH NJW 1990, 454).
  • BGH, 10.10.2003 - V ZR 96/03

    Eigentum an von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Gebäuden

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Allein der Umstand, dass der Kläger nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIZ 2004, 130) Eigentümer des Werkstattanbaus geworden sein könnte, eröffnet nicht die Sachenrechtsbereinigung.
  • BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04

    Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Danach gehen im Fall der Rückübertragung eines Grundstücks auch sämtliche Rechtsverhältnisse über, die Leistungen beinhalten, die in einem nicht trennbaren Bezug zu dem Grundstück stehen (BGH NJW-RR 2006, 158).
  • BGH, 21.09.1995 - VII ZR 80/94

    Anpassung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Schuldverhältnissen nach

    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Diese Regelung, mit der der Nutzer an dem Bodenwert beteiligt wird, ist nur gerechtfertigt, wenn der Nutzer eine erhebliche Investition erbracht hat (BGH VIZ 1996, 27).
  • Drs-Bund, 09.06.1993 - BT-Drs 12/5092
    Auszug aus KG, 20.11.2008 - 19 U 10/08
    Der Gesetzgeber hat sich aber für das Erfordernis einer Abtretung der Ansprüche entschieden (Bundestagsdrucksache 12/5092, Seite 113).
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